Stadt Hilden verschiebt Versand der Grundsteuerbescheide 2026

Der Rat der Stadt Hilden hatte im Jahr 2024 beschlossen, von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch zu machen, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festzulegen. Ziel war es, Wohnraum zu entlasten. Eine Belastung von Eigentümerinnen und Eigentümern von Wohnimmobilien – und damit auch von Mieterinnen und Mietern über die Nebenkostenabrechnung – sollte gemildert werden. 

Anfang Dezember hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass erhöhte Hebesätze für Nichtwohngrundstücke in mehreren nordrhein-westfälischen Städten gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen, die Urteilbegründungen stehen noch aus. Diese Urteile sind für die Stadt Hilden nicht unmittelbar bindend. Dennoch werfen die Entscheidungen grundsätzliche Fragen auf. Das gilt insbesondere mit Blick auf die eigenen anhängigen Verfahren, die in die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Düsseldorf fallen, sowie künftige Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster und des Bundesverwaltungsgerichts. 

Vor diesem Hintergrund verschiebt die Stadtverwaltung den Versand der Grundsteuerbescheide. „So können bei den Haushaltsplanberatungen sowohl finanzielle Fragen als auch mögliche rechtliche Entwicklungen erörtert und berücksichtigt werden“, erklärt Bürgermeister Claus Pommer die Entscheidung. Der Haushaltsplan inklusive der Festsetzungen der Hebesätze soll in der Sitzung des Rates am 15. April 2026 beschlossen werden. „Wir hoffen, dass wir bis dahin bereits Rechtsicherheit haben“, so Claus Pommer. Grundsätzlich besteht noch bis Ende Juni die Möglichkeit, Grundsteuerhebesätze – auch rückwirkend für das gesamte Jahr – neu festzulegen. 

Dabei stehen grundsätzlich zwei Optionen im Raum:
Zum einen könnte der Rat der Stadt an den differenzierten Hebesätzen festhalten, um Wohngrundstücke weiterhin zu entlasten. Sollte bis Ende Juni keine rechtliche Klarheit herrschen, besteht jedoch das Risiko, dass diese Regelung später gerichtlich für unzulässig erklärt wird. In diesem Fall könnten der Stadt jährliche Einnahmen von bis zu drei Millionen Euro fehlen. 

Zum anderen könnte der Rat beschließen, ab dem Jahr 2026 keine Differenzierung zwischen der Grundsteuer B (Wohngrundstücke) und der Grundsteuer B2 (Nichtwohngrundstücke) vorzunehmen und stattdessen einen einheitlichen Hebesatz festzulegen. Dies hätte zur Folge, dass sich die Grundsteuer für Wohngrundstücke voraussichtlich erhöhen würde, während sie für Nichtwohngrundstücke entsprechend sinken könnte. 

„Zu welchem Zeitpunkt Grundsteuerbescheide versandt und Grundsteuerzahlungen erhoben werden, hängt von den politischen Beratungen ab“, erläutert Claus Pommer. „Vorerst werden keine Bescheide verschickt; eingehende Zahlungen oder Daueraufträge werden zurückerstattet.“ 

Die Stadt Hilden informiert, sobald eine Entscheidung getroffen ist und Klarheit über die weitere Vorgehensweise besteht.