Bebauungsplan 139A - Wohnraum an der Hofstraße 150 inklusive Hinterland
Der Rat der Stadt Hilden hat am 15.04.2026 beschlossen, für den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 139A die Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Gleichzeitig wurde der Aufstellungsbeschluss geändert, um den Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu erweitern. Der Geltungsbereich umfasst nun auch vollständig das Grundstück Hofstraße 144 sowie im westlichen Bereich die Fläche für ein geplantes Regenwasserversickerungsbecken.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 139A ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung von Wohnraum zu schaffen.
Die geplante Wohnbebauung wird durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH (WGH) realisiert. Damit wird sichergestellt, dass öffentlich geförderter Wohnraum entsteht, der dauerhaft im Bestand der WGH verbleibt.
Bebauungsplan 261 - Wohnraum an der Kirchhofstraße 61 - 73
Der Rat der Stadt Hilden hat ebenfalls am 15.04.2026 beschlossen, die Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 261 durchzuführen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich an der Kirchhofstraße zwischen der S-Bahn und den Grundstücken des Hauptfriedhofs.
Ziel des Bebauungsplans Nr. 261 ist es, dem hohen Bedarf an innenstadtnahem Wohnen gerecht zu werden und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, die auch Aspekte wie klimagerechtes Bauen sowie die Schaffung eines Anteils an preisgedämpftem Wohnungsbau berücksichtigt.
Einsehbare Unterlagen
Im Rahmen der Planung wurden auch Auswirkungen auf Umwelt und Umfeld umfangreich untersucht. Einsehbar sind unter anderem Unterlagen zu den Bereichen:
- Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
- Fläche und Boden
- Landschaft und Ortsbild
- Mensch, Gesundheit und Bevölkerung.
Auch gutachterlich betrachtete Themen wie Artenschutz, Verkehr, Lärmschutz, Entwässerung, Boden und Grünflächen sind Teil der Auslegung.
Bürgerbeteiligung
Mit den öffentlichen Auslegungen geht die Stadt Hilden nun den nächsten Schritt in den Verfahren. Bürger*innen sind eingeladen, sich zu informieren, Einsicht in die Unterlagen zu nehmen und ihre Anregungen einzubringen.
Die öffentlichen Auslegungen finden statt vom
29. April bis einschließlich 03. Juni 2026
im Planungs- und Vermessungsamt, Am Rathaus 1, 40721 Hilden, 4. Etage, Zimmer 440.
Öffnungszeiten:
Montag & Freitag: 8:00–12:00 Uhr
Dienstag & Mittwoch: 8:00–16:00 Uhr
Donnerstag: 8:00–18:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung.
Alle Unterlagen, einschließlich Begründung, Umweltbericht und Fachgutachten, stehen außerdem online zur Verfügung unter: www.hilden.de/bplan139A bzw. www.hilden.de/bplan261.
Im Auslegungszeitraum können Stellungnahmen und Anregungen zu den Planentwürfen vorgebracht werden, beispielsweise im Rathaus schriftlich oder mündlich, per E-Mail an planung@hilden.de oder per Brief an die Adresse Planungs- und Vermessungsamt, Am Rathaus 1, 40721 Hilden.
Nur Stellungnahmen, die fristgerecht eingehen, können berücksichtigt werden.
