Die Gewerbesteuer und die Hundesteuer sind jeweils mit einem Dauerbescheid festgesetzt. Deshalb gibt es zum Jahreswechsel keine neuen Bescheide, außer wenn sich Steuersätze ändern oder bei Einzelfalländerungen. Die bisherigen Bescheide und Hundesteuermarken behalten ihre Gültigkeit.
Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar: dienstags von 14:00 bis 16:00 Uhr und donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr.
In der offenen Sprechstunde können die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anliegen ins Rathaus kommen: dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 15:00 bis 18:00 Uhr.
Außerhalb dieser Servicezeiten werden eingehende Anliegen so schnell wie möglich bearbeitet.
Das Amt für Finanzservice bittet um Verständnis, dass es aufgrund vieler Nachfragen zu Engpässen bei der telefonischen Erreichbarkeit kommen kann. Alternativ können Anliegen jederzeit per Mail an steueramt@hilden.de oder postalisch an das Amt für Finanzservice, Am Rathaus 1, 40721 Hilden oder per Fax: 02103 72-85620 gesendet werden.
Darüber hinaus weist die Stadt darauf hin, dass An-, Ab-, und Ummeldung von Restmüll-, Bio- und Papiertonnen sowie Anpassungen des SEPA-Lastschriftmandats schriftlich erfolgen müssen. Die Formulare stehen online im Serviceportal der Stadt Hilden unter der Dienstleistung Grundabgaben zur Verfügung. Ein Tausch von Abfallbehältern wird ausschließlich durch Mitarbeitende des Zentralen Bauhofs direkt am Grundstück durchgeführt. Ein Behältertausch am Wertstoffhof ist nicht mehr möglich.
Die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2026 werden - wie die Stadt Hilden bereits im Dezember 2025 mitteilte - zunächst nicht versendet. Grund dafür ist eine derzeit unklare rechtliche Situation im Zusammenhang mit der Differenzierung der Grundsteuer B-Hebesätze. Wann die Grundsteuerbescheide verschickt und Zahlungen erhoben werden, hängt von den rechtlichen Entwicklungen und politischen Beratungen ab. Eingehende Zahlungen oder Daueraufträge werden vorerst zurückerstattet.
