Was macht eigentlich der Kommunale Ordnungsdienst?

Ob bei Streifengängen in der Innenstadt, auf Spielplätzen, in Grünanlagen oder bei Veranstaltungen: Die Mitarbeitenden des KOD sorgen dafür, dass städtische Satzungen und ordnungsrechtliche Vorschriften eingehalten werden. Dabei stehen Prävention, Bürgernähe und konsequentes Handeln gleichermaßen im Mittelpunkt.

„Da es immer wieder Fragen dazu gibt, in welchen Themenfelder der KOD und in welchen die Polizei zuständig ist, stehen jetzt unter www.hilden.de/ordnungsamt alle Informationen zu den Aufgaben und Befugnissen des KOD zur Verfügung“, erläutert die zuständige Beigeordnete Mona Wolke-Ertel.

In ihrer einheitlichen dunkelblauen Dienstkleidung mit Stadtwappen und der Aufschrift „Ordnungsamt“ sind die Einsatzkräfte jederzeit gut erkennbar. Sie sind Ansprechpersonen für Bürger*innen, nehmen Hinweise entgegen, dokumentieren Missstände und leiten diese an die zuständigen Stellen weiter.

Aber der Kommunale Ordnungsdienst ersetzt nicht die Polizei und übernimmt keine polizeilichen Aufgaben. Stattdessen ergänzt er die Arbeit der Sicherheitsbehörden im Rahmen seiner ordnungsrechtlichen Zuständigkeiten. Bei Bedarf arbeitet der KOD eng mit der Polizei - beispielsweise bei gemeinsamen Streifen - sowie mit anderen Dienststellen der Stadt zusammen.

Zu den Aufgaben gehören unter anderem Kontrollen im öffentlichen Raum, eigene Ermittlungen bei Ordnungswidrigkeiten, sowie das Einschreiten bei tatsächlichen Ordnungsstörungen. Wo Regeln missachtet werden, handelt der KOD konsequent und ahndet Verstöße im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.