Auch auf der Gerresheimer Straße gilt demnächst ganztägig Tempo 30.

FAQ Tempo 30-Erweiterung

Fragen zur Tempo 30-Erweiterung

Warum gibt es Tempo 30 in Hilden? Wo gilt es genau und was bedeutet das für den Alltag? Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen.

  • Wo wurde Tempo 30 neu eingeführt?

    Die Erweiterung der Tempo-30-Regelung gilt auf der Hochdahler Straße, der Gerresheimer Straße sowie auf dem Straßenzug Lindenstraße / An den Linden / Erikaweg / Lehmkuhler Weg.

    Für die Ellerstraße, die Benrather Straße, die Klotzstraße und die Kirchhofstraße ist nicht die Stadt Hilden, sondern der Landesbetrieb Straßen.NRW zuständig. Die Stadt hat die dort erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung im April 2026 an Straßen.NRW weitergeleitet. Sobald eine Entscheidung vorliegt, informieren wir darüber. 

    Die folgende Karte zeigt sowohl die Straßen, auf denen bereits Tempo 30 eingerichtet wurde, als auch die des Landesbetriebs: 

  • Wo gilt weiterhin Tempo 50 oder mehr?

    Wo Tempo 50 oder eine höhere zulässige Höchstgeschwindigkeit künftig bleiben wird, zeigt die folgende Karte.

  • Warum wurde die Tempo-30-Erweiterung eingeführt?

    Die Erweiterung soll die Menschen entlasten, die an besonders stark befahrenen Straßen wohnen. Dort ist die Lärmbelastung besonders hoch. Gleichzeitig trägt Tempo 30 dazu bei, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. 

    Die Lärmberechnungen im Rahmen des Lärmaktionsplans zeigen, dass hier Handlungsbedarf besteht. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist die Tempo-30-Erweiterung die effektivste Maßnahme, mit der sich Lärm wirksam reduzieren und gleichzeitig ein funktionierender Verkehrsfluss erhalten lässt.

  • Welche Verkehrsdaten wurden für die Lärmberechnung verwendet?

    Grundlage für die den verkehrsrechtlichen Anordnungen zur Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit zugrundeliegende Lärmberechnung war das Verkehrsmodell (Stand: September 2023), das im Rahmen des Mobilitätskonzepts von der BüroStadtverkehr Planungsgesellschaft mbH & Co. KG erstellt wurde. Dieses Modell basiert unter anderem auf Verkehrszählungen, ergänzt durch Verkehrsdaten des Landesbetriebs Straßen.NRW und weiteren amtlichen Geodaten.

  • Warum basiert die Entscheidung auf Lärmberechnungen und nicht auf Messungen?

    Für verkehrsrechtliche Entscheidungen schreibt der Gesetzgeber ein einheitliches Berechnungsverfahren vor. Grundlage sind die „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“ (RLS-90). Örtliche Schallmessungen dürfen dafür rechtlich nicht herangezogen werden.

    Der Grund dafür ist, dass einzelne Messungen immer nur eine Momentaufnahme sind. Sie können zum Beispiel durch Wetter, Baustellen oder andere vorübergehende Einflüsse beeinflusst werden. Die Berechnung berücksichtigt dagegen die Verkehrsbelastung und weitere Faktoren nach einem bundesweit einheitlichen Verfahren. So entstehen vergleichbare und rechtssichere Ergebnisse.

    Auch besondere Situationen fließen in die Berechnung ein. So wird beispielsweise berücksichtigt, dass Menschen an Kreuzungen oder Einmündungen den Verkehrslärm häufig stärker wahrnehmen als an einer freien Strecke.

  • Welche Vorteile bringt Tempo 30 für die Menschen in Hilden?

    • Weniger Lärm: Die Lärmbelastung entlang der Straßen sinkt spürbar. Besonders die Zahl der Menschen, die sehr hohen Belastungen ausgesetzt sind, geht zurück. 
    • Bessere Luft: Durch gleichmäßigere Fahrweise entstehen weniger starke Beschleunigungs- und Bremsvorgänge. Das kann die Schadstoffbelastung reduzieren. 
    • Mehr Sicherheit: Niedrigere Geschwindigkeiten bedeuten mehr Reaktionszeit, kürzere Bremswege und geringere Unfallfolgen. 
    • Mehr Sicherheit für Radfahrende und zu Fuß Gehende: Das Miteinander im Straßenverkehr wird entspannter. Viele Menschen fühlen sich sicherer unterwegs, und auch die Aufenthaltsqualität entlang der Straßen verbessert sich.
  • Warum wurde auf dem Straßenzug Lindenstraße / An den Linden / Erikaweg / Lehmkuhler Weg Tempo 30 eingeführt?

    Entlang dieses Straßenzugs befinden sich unter anderem Schulen, Kindertageseinrichtungen, eine Sportstätte und ein Seniorenzentrum. Gleichzeitig sind die Straßen, die als Schulweg dienen, in diesem Bereich teilweise schmaler als Straßen, die nach heutigen Standards neu geplant würden. 

    Hier sind täglich viele Kinder, ältere Menschen und andere Verkehrsteilnehmende zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs. Die Tempo-30-Regelung trägt dazu bei, diese Bereiche sicherer zu machen. 

    Zwischen den einzelnen Einrichtungen und den Anbindungen an die weiteren örtlichen Vorfahrtstraßen wurde die Möglichkeit genutzt, die Geschwindigkeitsregelung sinnvoll zu verbinden. Dadurch entsteht ein zusammenhängender Bereich, in dem weniger häufig beschleunigt und abgebremst werden muss.

  • Dauert es nun länger, durch die Stadt zu fahren?

    Im Vorfeld der Umsetzung wurden die Fahrtzeiten über ein Fahrzeitenmodell analog Google/maps rechnerisch verglichen. Auf einer typischen innerstädtischen Strecke – von der Gerresheimer Straße / Nordring bis zur Tiefgarage der Sparkasse – zeigt der Vergleich: Die Unterschiede bleiben gering:

    Mit dem Auto dauert die Fahrt bei Tempo 30 im Durchschnitt etwa eine Minute länger, mit dem Bus ein bis zwei Minuten. Für Radfahrende ergibt sich keine Veränderung.
    Aus Sicht der Stadtverwaltung bestätigen die bisherigen ersten Erfahrungen und einzelne Testfahrten nach Umsetzung der Tempo-30-Regelung diese rechnerische Prognose. 

  • Welche Lärmminderung wird erwartet?

    Nach den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung wird entlang der betroffenen Straßen eine Lärmminderung von bis zu 3 dB(A) erwartet. Das entspricht physikalisch etwa einer Halbierung der Schallenergie.

    Die stärkste Wirkung zeigt sich an den Gebäuden, die direkt an den Straßen liegen. Mit zunehmendem Abstand zur Straße fällt die Entlastung geringer aus. Das gilt auch für Gebäudeseiten, die zur Straße abgewandt sind.

    Wie stark die Veränderung im Alltag wahrgenommen wird, hängt daher immer von der jeweiligen Wohnlage ab.

  • Muss ich mit meinem E-Auto auch 30kmh fahren - das ist doch leise?

    Ja. Auch bei Elektroautos entstehen bei höheren Geschwindigkeiten vor allem durch Reifen und Fahrtwind Geräusche. Ab etwa 30 bis 40 km/h sind diese sogenannten Abroll- und Windgeräusche die Hauptlärmquelle – nicht mehr der Motor.

  • Wie ist die rechtliche Grundlage?

    Anlass für die Tempo-30-Erweiterung ist der Lärmaktionsplan der Stufe 4, den der Rat im Juni 2024 beschlossen hat. Darin sind verschiedene Maßnahmen zur Lärmminderung enthalten, darunter auch die Ausweitung von Tempo 30 auf stark belastete Straßen. 

    Mit diesem Beschluss wurde die Verwaltung als Untere Straßenverkehrsbehörde beauftragt, die Maßnahmen auf Basis des § 45 der Straßenverkehrsordnung und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften fachlich und rechtlich zu prüfen und umzusetzen. 

    Die Auswahl der betroffenen Straßenabschnitte erfolgte auf Grundlage einer Gesamtbetrachtung verschiedener fachlicher Kriterien und nicht allein anhand der Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung.

    Maßgeblich waren insbesondere:

    • die Lärmvorsorge auf Straßen mit festgestellten Belastungen von 70 dB(A) und mehr,
    • die Verbesserung der Verkehrssicherheit auf hochbelasteten Schulwegen und im Umfeld von Kindertageseinrichtungen,
    • die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes des Kreises Mettmann, wonach die Hochdahler Straße Bestandteil einer Vorrangroute und die Gerresheimer Straße Bestandteil des Basisnetzes sind,
    • das vom Rat der Stadt Hilden beschlossene Mobilitätskonzept,
    • sowie die Möglichkeit des sogenannten Lückenschlusses gemäß Randnummer 14 zu Zeichen 274 VwV-StVO, wonach zwischen bereits bestehenden streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen regelmäßig Lücken von bis zu 500 m geschlossen werden können.

    Diese Maßnahmen verfolgen ein gemeinsames verkehrsplanerisches Ziel. Durch eine Verstetigung des Verkehrsablaufs sollen unnötige Beschleunigungs- und Bremsvorgänge reduziert, die Verkehrssicherheit erhöht sowie Lärm- und Schadstoffbelastungen nachhaltig vermindert werden.

  • Wurden die Bürger*innen nach ihrer Meinung gefragt?

    Dem Beschluss des Lärmaktionsplans ging ein umfangreiches Beteiligungsverfahren voraus, an dem Politik und Bürgerschaft beteiligt waren. Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich dabei ausdrücklich für Maßnahmen zur Reduzierung von Verkehrslärm ausgesprochen, insbesondere Menschen, die entlang stark befahrener Straßen wohnen. 

    Auch bei der Erstellung des Mobilitätskonzepts wurden ebenfalls viele Beteiligungen durchgeführt und unter anderem über die Erweiterung der Tempo-30-Regelung diskutiert. Dieses Konzept bildet die verkehrsplanerische Leitplanke für die durchgeführte Abwägung.

  • Wie hat die Politik abgestimmt?

    Der Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung zum endgültigen Beschluss des Lärmaktionsplans in der Sitzung des Rates am 26.06.2024 wurde mit 32 Ja-Stimmen von SPD (15), Grüne (13), Allianz für Hilden (2), Rm Didschuneit/Die Linke (1) und BGM Pommer (1) und 30 Nein-Stimmen von CDU (20), FDP (4), BA (3) und AfD (3) mehrheitlich beschlossen.

    Auch das Mobilitätskonzept mit dem Kernvorschlag Tempo 30 wurde in der Sitzung des Rates am 26.02.2025 mit 32 Stimmen (SPD, Grünen, BA und Bürgermeister Dr. Pommer) beschlossen. 30 Stimmen (CDU, FDP und AfD) haben dagegen gestimmt. 

  • Wann wird die Ampelschaltung angepasst?

    Die Stadt plant im Jahr 2027 alle Ampelanlagen im Stadtgebiet neu zu berechnen und - wo erforderlich - anzupassen. 

  • Warum wurde die Tempo 30-Erweiterung vor der Anpassung der Ampelschaltungen umgesetzt?

    Die Ampelschaltungen bleiben zunächst unverändert, da die Abstimmung von Ampelanlagen nicht allein von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit abhängt. Entscheidend ist vor allem, wie gleichmäßig der Verkehr fließt und wie stark eine Straße insgesamt belastet ist. Störungen im Verkehrsablauf entstehen häufig durch dichtes Auffahren, starkes Beschleunigen und Bremsen oder Überholmanöver. 

    Tempo 30 kann dazu beitragen, den Verkehr ruhiger und gleichmäßiger fließen zu lassen. Die Stadt geht derzeit davon aus, dass sich auf der Gerresheimer Straße und der Hochdahler Straße die niedrigere Geschwindigkeit und der gleichmäßigere Verkehrsfluss weitgehend ausgleichen. Das Erreichen der Grünphasen bleibt dadurch voraussichtlich nahezu unverändert.

  • Welche Auswirkungen hat die Tempo 30-Erweiterung für die Wirtschaft?

    Die aktuellen Tempo-30-Regelungen betreffen vor allem Wohnbereiche. Die wichtigen Gewerbeverbindungen und Zufahrten zu den Industriegebieten sind von der Erweiterung nicht betroffen:

    Auf der Westumgehung sowie auf der Ellerstraße und der Hülsenstraße als wichtigste Verbindung zu den Gewerbegebieten in Hilden-West und Hilden-Nordwest wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht reduziert. Auch auf dem Straßenzug Düsseldorfer Straße, Benrather Straße, Berliner Straße und Walder Straße gibt es keine zusätzliche Tempo-30-Regelung.

  • Wird es nach der Umstellung eine Erfolgskontrolle geben? 

    Die Wirkung der Maßnahme wird im Rahmen der nächsten Fortschreibung des Lärmaktionsplans bewertet. Die Ergebnisse fließen in den Lärmaktionsplan der Stufe 5 ein. Dieser muss bis zum 18. Juli 2029 fertiggestellt werden.

    Darüber hinaus beobachten wir die Auswirkungen auf den Verkehrsablauf und die Verkehrssicherheit kontinuierlich. Grundlage dafür sind unter anderem Rückmeldungen der Polizei, Hinweise aus der Bürgerschaft sowie eigene Auswertungen.

  • Wie sollen die Einhaltung der Tempo-30-Regelung künftig überwacht werden? 

    Für die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sind in Hilden die Polizei sowie der Kreis Mettmann zuständig. Die Stadt Hilden selbst führt keine Geschwindigkeitskontrollen durch. Die Überwachung erfolgt im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten und der üblichen Kontrolltätigkeit. Die Stadt hat weder zusätzliche Kontrollen veranlasst noch die zuständigen Behörden um eine verstärkte Überwachung gebeten.

  • Wie sind die ersten Erfahrungen?

    Nach den bisherigen Beobachtungen der Stadtverwaltung fließt der Verkehr auf den betroffenen Straßen zwar langsamer, aber zugleich ruhiger und gleichmäßiger. Die ersten Eindrücke entsprechen damit grundsätzlich den Erwartungen, die mit der Maßnahme verbunden waren.

  • Wie sind die Rückmeldungen aus der Bürgerschaft?

    In den sozialen Medien äußern sich viele Bürgerinnen und Bürger kritisch zur Erweiterung der Tempo-30-Regelung auf der Gerresheimer Straße, der Hochdahler Straße sowie dem Straßenzug Lindenstraße / An den Linden / Erikaweg / Lehmkuhler Weg. Gleichzeitig gibt es dort auch Stimmen, die die Maßnahme ausdrücklich unterstützen und auf die aus ihrer Sicht guten Gründe für eine Geschwindigkeitsreduzierung hinweisen. In persönlichen Gesprächen sowie in E-Mails und Briefen überwiegt die Zustimmung zur Maßnahme.

  • Kann der Rat der Stadt Hilden die neue Tempo 30-Regelung rückgängig machen?

    Nein. Die Anordnung von Verkehrsmaßnahmen wie streckenbezogenem Tempo 30 erfolgt durch die Untere Straßenverkehrsbehörde auf Grundlage der geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Es handelt sich dabei nicht um eine Entscheidung, die unmittelbar durch den Rat getroffen oder auch aufgehoben werden kann.

  • Wie geht es mit der Tempo-30-Regelung weiter? (Stand Juli 2026)

    Der Rat hat die Verwaltung in seiner letzten Sitzung beauftragt, die Erweiterung der Tempo-30-Regelung erneut zu prüfen. Parallel dazu überprüft auch der Kreis Mettmann im Rahmen seiner Fachaufsicht die verkehrsrechtlichen Anordnungen.

    Gleichzeitig hat der Rat beschlossen, den Kernvorschlag des Mobilitätskonzepts auf Hauptverkehrsstraßen streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h vorzusehen, aufzuheben.
    Nach derzeitiger rechtlicher Bewertung der Stadtverwaltung besitzt der Beschluss des Rates, den bisherigen Kernvorschlag des Mobilitätskonzeptes aufzuheben, jedoch keine Auswirkungen auf die den straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen zugrunde liegende Ausübung des Ermessens.

    Grund hierfür ist, dass die in den schalltechnischen Gutachten nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) festgestellten Lärmbelastungen an zahlreichen Gebäudefassaden von 70 dB(A) und mehr einen eigenständigen und besonders gewichtigen Abwägungsbelang darstellen. Diese erheblichen Lärmbelastungen führen nach Auffassung der Stadtverwaltung dazu, dass den Belangen des Schutzes der Wohnbevölkerung vor gesundheitsrelevanten Verkehrslärmbelastungen im Rahmen der Ausübung des Ermessens ein besonders hohes Gewicht beizumessen war.

    Vor diesem Hintergrund lässt die Änderung der verkehrspolitischen Zielsetzung des Rates die maßgeblichen tatsächlichen Grundlagen der Entscheidung zum Erlass der verkehrsrechtlichen Anordnungen, insbesondere die festgestellten erheblichen Lärmbelastungen, unberührt.

    Dieses Prüfergebnis wurde auch dem Kreis Mettmann zusammen mit der Weiterleitung der Unterlagen zu den verkehrsrechtlichen Anordnungen mitgeteilt.

    Nun ist die fachaufsichtliche Prüfung des Kreises abzuwarten. Wir können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage darüber treffen, welche Ergebnisse diese Prüfung haben wird. Sobald das Ergebnis der Prüfung vorliegt, wird die Stadtverwaltung natürlich dieses Ergebnis in die Fortsetzung der vom Rat beschlossenen Überprüfung einbeziehen.

    Bis dahin gelten die bestehenden Regelungen weiter. Ausgenommen sind die Landesstraßen Ellerstraße, Benrather Straße, Klotzstraße, Richrather Straße und Kirchhofstraße. Dort bleibt es bis zum Abschluss der fachaufsichtlichen Prüfung bei der bisherigen Geschwindigkeitsregelung.