Bürgerbüro Hilden

Wahlinformation

Wahlinformation

Information zur Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl am 23.02.2025

Sehr geehrte Bürgerin,

sehr geehrter Bürger,

am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

Da Sie nach dem Stichtag für die Erstellung des Wählerverzeichnisses Ihren Hauptwohnsitz nach Hilden verlegt haben, sind Sie weiterhin in das Wählerverzeichnis der Stadt eingetragen, in der Sie bisher Ihren Hauptwohnsitz hatten.

Sofern Sie in das Hildener Wählerverzeichnis eingetragen werden möchten, um in Hilden wählen zu können, ist nach den Vorschriften der Bundeswahlordnung ein entsprechender Antrag beim Wahlamt der Stadt Hilden, Am Rathaus 1, 40721 Hilden, zu stellen und muss dort spätestens am 02.02.2025 vorliegen.

Der Antrag muss unbedingt Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und die Hildener Anschrift enthalten sowie von Ihnen unterschrieben sein.

Ein entsprechender Antrag befindet sich auf der Rückseite dieses Informationsschreibens.

Neben dem postalischen Weg der Antragstellung ist es auch möglich, den Antrag persönlich beim Wahlamt (Erreichbarkeitsadresse: Am Rathaus 1, 40721 Hilden), zu stellen.

Rückfragen oder weitere Auskünfte erhalten Sie dort auch telefonisch unter der Rufnummer 72-1234.