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Grundabgabenbescheide und Hundesteuer 2024

Die durch den Bundesrat im November 2019 beschlossene Grundsteuerreform sieht eine Umsetzungsfrist bis Ende 2024 vor, sodass sie noch keinerlei Auswirkungen auf die Jahresbescheide 2024 hat. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wird diskutiert, die Hebesätze bei der Grundsteuer zu erhöhen. Trotzdem sind die Hebesätze bei der Grundsteuer A (Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft) und Grundsteuer B (bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude) in den Bescheiden unverändert gegenüber der seit 2016 geltenden Höhe.

Sollte durch die Haushalts-/Hebesatzsatzung 2024 ein höherer Hebesatz für die Grundsteuer A und/oder B festgesetzt werden, erhalten die Grundabgabenpflichtigen nach Erlass der Satzung hierüber einen geänderten Bescheid.

Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar: Dienstags von 14:00 bis 16:00 Uhr und donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr.

In der offenen Sprechstunde können die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anliegen ins Rathaus kommen: Dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 15:00 bis 18:00 Uhr.

Außerhalb der Servicezeiten sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemüht, die eingegangenen Mitteilungen so schnell wie möglich zu bearbeiten. Das Amt für Finanzservice bittet um Verständnis, dass es aufgrund der erfahrungsgemäß hohen Anzahl von Nachfragen zu Engpässen bei der telefonischen Erreichbarkeit kommen kann.

Die Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten ihre Anliegen entweder per Mail an steueramt@hilden.de, postalisch an das Amt für Finanzservice, Am Rathaus 1, 40721 Hilden oder per Fax: 02103 72-85620 an das Steuersachgebiet zu senden.

In diesem Zusammenhang weist die Stadt noch einmal darauf hin, dass An-, Ab-, und Ummeldung von Restmüll-, Bio- und Papiertonnen sowie Anpassungen des SEPA-Lastschriftmandats schriftlich mitzuteilen sind; entweder per Mail, postalisch an das Amt für Finanzservice, Am Rathaus 1, 40721 Hilden oder per Fax: 02103 72-85620. Die erforderlichen Formulare stehen online im Serviceportal der Stadt Hilden unter der Dienstleistung Grundabgaben zur Verfügung. Bei einem Behälterwechsel ist seit dem 01.01.2024 außerdem zu beachten, dass dieser nunmehr ausschließlich durch Mitarbeitende des Zentralen Bauhofs vor Ort auf dem Grundstück des Eigentümer/der Eigentümerin erfolgt; die Möglichkeit des Behälterwechsels auf dem Wertstoffhof des Zentralen Bauhofes ist satzungsrechtlich entfallen.

Die Hundesteuer ist mit einem Dauerbescheid festgesetzt. Deshalb versendet die Stadt Hilden Bescheide zur Hundesteuer nicht grundsätzlich zum Jahreswechsel neu, sondern nur im Einzelfall bei Änderungen. Die aktuellen Hundesteuermarken behalten bis auf Weiteres ihre Gültigkeit.