Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW im Januar

Solarpflicht ab 2026: Bei umfangreichen Dachsanierungen muss ab Januar 2026 auch eine Solaranlage gebaut werden. Dann greift in NRW die Solarpflicht auch für Altbauten. Dies betrifft alle Hauseigentümer*innen, die zum Beispiel ihr Dach neu decken. Welche Regeln nun gelten und wie aus dieser Pflicht Chancen werden, darüber informiert die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW in Zusammenarbeit mit dem Klimaschutzmanagement der Stadtverwaltung. 

Die Energieberaterin der Verbraucherzentrale, Isabelle Uebach, berät sechs Interessierte kostenfrei am Donnerstag, dem 15.01.2026, von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr für jeweils 30 Minuten. Die Beratung findet nach Terminvereinbarung entweder in Raum 34 des Bürgerhauses (Mittelstraße 40) oder telefonisch statt. 

Terminreservierungen und die Einwilligung zur Weitergabe der Telefonnummer nimmt Sabine Waiß per Mail an klima@hilden.de entgegen. Die Energieberaterin der Verbraucherzentrale ruft die Interessierten zur vereinbarten Uhrzeit an. 

Außerdem stehen noch 40 Beratungsplätze für das städtische Angebot zur individuellen Solarplanung im Wert von jeweils 130 Euro stehen zur Verfügung – ebenfalls kostenfrei und durch die Stadt Hilden finanziert. Die Beratung wird vom städtischen Partner SolarHub durchgeführt und erfolgt telefonisch oder per Videokonferenz. Sie umfasst eine detaillierte Analyse des Dachs, eine maßgeschneiderte und herstellerunabhängige Planung für eine Photovoltaikanlage sowie Unterlagen, mit denen Hauseigentümer*innen vergleichbare Angebote regionaler Solarteure einholen können.

Grundlage sind hochauflösende 3D-Daten aus einer Drohnenbefliegung. Sie zeigen präzise, wie das Solarpotenzial eines Dachs optimal genutzt werden kann. Zusätzlich gibt die Beratung Hinweise zu Speichermöglichkeiten, zur Anbindung an E-Mobilität, zur Nutzung für die Wärmeversorgung und zum Eigenverbrauch. Eine Anmeldung zur individuellen Video- oder Telefonberatung ist unter www.hilden.de/solarplanung möglich.