Wer am 14. September 2025 nicht persönlich in sein Wahllokal gehen kann, hat die Möglichkeit, ab dem 12. August 2025 seine Stimme per Brief abzugeben.
Um Postlaufzeiten zu vermeiden, wird empfohlen Briefwahlunterlagen im Wahlamt abzuholen oder direkt dort zu wählen.
Jede wahlberechtigte Person, die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.
Möchten Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen, können Sie bis zum 9. September 2025 das Online-Formular nutzen. Hierfür benötigen Sie keine Wahlbenachrichtigung.
Selbstverständlich können Sie uns Ihren Antrag auch in jeder anderen Schriftform
- ausgefüllte Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
- E-Mail (wahlamt@hilden.de),
- Fax oder
- Brief
zusenden.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Der Antrag muss den vollständigen Vor- und Zunamen, die Straße und Hausnummer, die Postleitzahl des Hauptwohnsitzes in Hilden und das Geburtsdatum enthalten. Zusätzlich kann eine alternative Versandadresse angegeben werden. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss die Berechtigung dazu durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen. Bitte beachten Sie die mehrtägigen Postlaufzeiten, auf die das Wahlamt keinen Einfluss hat, insbesondere hinsichtlich dem Postweg für die Hin- und Rücksendung der Wahlunterlagen.
Es besteht die Möglichkeit einen neuen Wahlschein ausgestellt zu bekommen, wenn der ursprünglich ausgestellte Wahlschein mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr zugestellt wird oder wenn Sie den Wahlschein verloren haben.
Sollte Ihnen ein beantragter Wahlschein nicht – an den von Ihnen angegebenen Zustellungsort – zugestellt werden, so kann Ihnen bis spätestens Samstag, 13. September, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Bitte setzen Sie sich in diesem Fall rechtzeitig mit dem Wahlamt der Stadt Hilden in Verbindung. Falls bereits ein Wahlschein für Sie ausgestellt wurde, ist die Wahl nur noch mit diesem Wahlschein möglich. Am Wahlsonntag sind Sie im Wahllokal ohne diesen Wahlschein nicht mehr wahlberechtigt.
Eine Wahlbenachrichtigung ist kein Wahlschein!
Den Wahlbrief mit der abgegebenen Stimme senden Sie bitte rechtzeitig an die auf dem Umschlag angegebene Anschrift. Der Wahlbrief muss gemäß entsprechender gesetzlicher Vorgabe bis 16 Uhr am Wahlsonntag dort eingegangen sein.
Um sicherzugehen, dass Ihr Wahlbrief rechtzeitig beim Wahlamt der Stadt Hilden eingeht, wird empfohlen, in den letzten Tagen vor dem Wahlsonntag und auch am Wahlsonntag bis 16 Uhr den Hausbriefkasten am Rathaus der Stadt Hilden zu nutzen.
Wichtiger Hinweis für die Kommunalwahl:
Wenn Sie in Ihrem Antrag nicht angeben, ob Sie auch für eine mögliche Stichwahl Briefwahlunterlagen beantragen möchten, senden wir Ihnen die Briefwahlunterlagen ausschließlich für die Hauptwahl am 14. September zu.