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Kommunal- und
Integrationsratswahl 2025

Am Sonntag, den 14 September 2025 finden in Hilden die Kommunalwahl und die Integrationsratswahl statt.

Alle Wahlberechtigten sind aufgerufen an der Wahl teilzunehmen.

Das entsprechend ausgeschilderte Wahlamt befindet sich im Rathaus der Stadt Hilden in der 1. Etage in den Räumen 105 und 107.

Das Wahlamt öffnet am Dienstag, 12. August 2025.

Ab diesem Tag werden die Briefwahlunterlagen bei persönlicher Vorsprache direkt ausgehändigt oder bei der Beantragung auf den anderen zulässigen Wegen (Mail, Rücksendung der ausgefüllten Wahlbenachrichtigung oder Online) postalisch übersandt.

Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen erfolgt in dieser Woche bis spätestens Samstag, 23. August.
Für die persönliche Beantragung von Wahlunterlagen im Wahlamt ist es ist nicht erforderlich, diese Zustellung abzuwarten.
Sie können auch bereits jetzt ins Wahlamt kommen, um direkt dort zu wählen oder die Unterlagen abzuholen.
Die Vorlage eines Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass) genügt. 

Das Wahlamt ist bis Freitag, 12. September 2025, 15 Uhr, geöffnet.


Zuzug/Umzug/Wegzug

Nach der Erstellung des Wählerverzeichnisses am 3. August 2025 gelten für den Zeitraum bis zum 29. August 2025 hinsichtlich der Veränderungen im Wählerverzeichnis besondere Bedingungen bei einem

  • Zuzug nach Hilden
  • Umzug innerhalb Hildens und
  • Wegzug in eine andere Stadt