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Portrait of young woman holding a solar panel showing the source of energy for her electric white car and a plug on hand

Innovationsförderung

Kommunale Innovationsförderung

Wichtiger Hinweis: die Förderung ist beendet! Es können keinen neuen Anträge gestellt werden!

Stadt Hilden fördert die Kombination von Elektromobilität und Photovoltaik-Anlagen mit einem Förderbudget von insgesamt 78.750 Euro.

Elektromobilität ist eine wichtige Schnittstelle für die Energie- und Verkehrswende. Mit der Solaroffensive für das Stadtgebiet, möchte die Stadt Hilden ihre Bürgerinnen und Bürger dazu motivieren, auf klimafreundliche Alternativen umzusteigen und die benötigte Energie, für den nicht vermeidbaren motorisierten Individualverkehr, selbst zu erzeugen.

Hierfür wurde im Rahmen einer kommunalen Innovationsförderung in Höhe von pauschal 1.750 Euro pro Antrag eingerichtet. Von dieser Zuwendung können sich Eigentümerinnen und Eigentümer eines selbst genutzten Einfamilienhauses in Hilden eine neuen Photovoltaik-Anlage mit einer Mindestleistung von 6 kWp inklusive Batteriespeichersystem anschaffen. Voraussetzung ist, dass die Antragstellerinnen und Antragssteller bereits eine Wallbox besitzen oder diese ebenfalls neu installieren.

Möglich ist die Innovationsförderung dank der Kompensationsmittel des Landes NRW. Das Land stellt Gelder für kommunale Klimaschutzinvestitionen zur Verfügung und möchte die Kommunen dabei unterstützen, entsprechende Maßnahmen trotz der Herausforderungen der Corona-Pandemie umzusetzen. Die Stadt Hilden hat entsprechende Mittel beantragt und investiert sie unter anderem in die Innovationsförderung für die Bürgerinnen und Bürger. 

Das kommunale Klimaneutralitätsziel bis 2035 kann nur unter Beteiligung möglichst vieler Menschen erreicht werden. Einfamilienhäuser machen in Hilden mehr als 25 Prozent des Wohnraums aus und der motorisierte Individualverkehr liegt bei ca. 50 Prozent. Die Innovationsförderung ist daher ein wesentlicher Baustein, um sowohl die Energie- als auch die Mobilitätswende in Hilden voranzubringen.

Ablauf des zweistufigen Antragverfahrens:

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen sich Interessierte für das elektronische Losverfahren registrieren. Die Registrierung ist für einen Zeitraum von 12 Wochentagen freigeschaltet. Hierzu sind lediglich Angaben zur Person sowie zur Immobilie notwendig. Im Rahmen der Sammlung aller im Registrierungszeitraum eingegangenen Registrierungen werden über ein anonymisiertes, digitales Losverfahren 45 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Grundgesamtheit gezogen und benachrichtigt. Anschließend muss ein ausführlicher Antrag eingereicht werden, der dann auch Nachweise und Kostenvoranschläge enthält. Die eingereichten Unterlagen werden der Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität unterzogen. Sofern die Prüfung positiv ausfällt, erhalten die Antragstellerinnen und Antragssteller dann einen Bewilligungsbescheid und können anschließend mit der Maßnahme beginnen. 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)