Versand geänderter Grundabgabenbescheide startet

Am Freitag, den 12. April 2024 verschickt das Amt für Finanzservice der Stadt Hilden die geänderten rd. 20.000 Bescheide für die Grundsteuer A und B an die Grundsteuerpflichtigen, da der Rat der Stadt Hilden am 13.03.2024 im Rahmen der Haushaltsplanberatungen eine Hebesatzsatzung beschlossen hat, die eine Erhöhung der Steuern für Grundbesitzer*innen rückwirkend zum 1. Januar 2024 vorsieht.

Die Erhöhung betrifft sowohl die Grundsteuer A, Land- und Forstwirtschaftsflächen, als auch die Grundsteuer B, bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude. Während für die Festsetzung der Grundsteuer A ab dem Haushaltsjahr 2024 ein Hebesatz von 290 statt 240 v.H. zur Anwendung kommt, sind es für die Grundsteuer B 580 statt 480 v.H.

„Für ein Reihenhaus in Hilden beträgt die zusätzliche Belastung mit dem neuen Hebesatz der Grundsteuer B durchschnittlich zwischen 80 und 110 Euro im Jahr. Das letzte Mal wurde dieser 2016 von 380 Prozentpunkten auf 480 Punkte erhöht“, erklärt Kämmerer Martin Wiedersprecher.

Der Haushalt der Stadt Hilden leidet unter steigenden Mehrbelastungen. Unter anderem aufgrund der Inflation sind die Aufwendungen des Haushaltes seit 2016 um 36 Prozent gestiegen. Da die Einnahmen nicht im selben Maße gestiegen sind, weist der Haushalt für den Finanzplanungszeitraum 2024 bis 2027 aktuell ein Defizit von rund 73,5 Millionen Euro aus, ohne Hebesatzerhöhung hätte sich dieses sogar auf rund 84,2 Millionen Euro erhöht.

Wunsch von Verwaltung und Politik war und ist es, die sozialen Infrastrukturen in Hilden dennoch auch in Zukunft zu erhalten und gleichzeitig Gebühren nicht oder nur moderat erhöhen zu müssen.

Stattdessen wird die Herausforderung, Geld einzusparen beziehungsweise mehr Geld einzunehmen auf möglichst viele Schultern verteilt: Die Grundsteuererhöhung hat Auswirkungen für alle Menschen, die in Hilden leben, unabhängig davon, ob sie in Eigentum wohnen oder über die Miete die Grundsteuer über die Nebenkostenabrechnung mittragen. „Dieser Weg ist daher aus Sicht der Verwaltung und des Rates der gerechteste“, erklärt Kämmerer Martin Wiedersprecher.

Rückfragen zu den Bescheiden beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Finanzservice gerne, es wird aber um Verständnis gebeten, dass es aufgrund der erfahrungsgemäß hohen Anzahl von Nachfragen nach Versand der Bescheide zu Engpässen bei der Erreichbarkeit kommen kann.

Die Bürger*innen werden daher gebeten, ihre Anliegen per Mail an steueramt@hilden.de, oder postalisch an das Amt für Finanzservice, Am Rathaus 1, 40721 Hilden oder per Fax: 02103 72-85620 an das Steuersachgebiet zu senden.

In der offenen Sprechstunde können Bürger*innen mit ihrem Anliegen ins Rathaus kommen: Dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 15:00 bis 18:00 Uhr. Telefonisch sind die Mitarbeitenden unter 02103-720 zu folgenden Zeiten erreichbar: Dienstags von 14:00 bis 16:00 Uhr und donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr. Außerhalb dieser Servicezeiten sind die Mitarbeitenden bemüht, die eingegangenen Mitteilungen so schnell wie möglich zu bearbeiten.