Nach Inkrafttreten der Gewerbeabfallverordnung am 01.01.2003 und entsprechender Anpassung der Abfallsatzung der Stadt Hilden gilt für die Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen ein Mindestrestmüllvolumen nach Einwohnergleichwerten.
Beispielsweise ergibt sich für Mitarbeitende in Verwaltungen und Bürogebäuden ein Restmüllvolumen von 5 Litern pro Beschäftigte und Woche. Nähere Informationen hierzu in der Abfallbeseitigungssatzung und bei der Abfallberatung.
Altpapier in größeren Mengen, wie es z.B. im Dienstleistungs- und Gewerbebereich anfällt, muss privat verwertet werden. Hier können u.a. kostenpflichtige Zusatzleerungen mit der Stadt unter Tel. 72-1723 vereinbart werden.
Für Betriebe mit schadstoffhaltigen Abfällen besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang an die IDR Entsorgungsgesellschaft in Düsseldorf-Reisholz.
Lebensmittel- und Speiseabfälle aus dem Gastgewerbe und Kantinen in größeren Mengen sollten getrennt erfasst und von einem Entsorgungsfachbetrieb entsorgt bzw. verwertet werden.
Zur Beseitigung von Bau- und Abbruchholz, Bauschutt, Straßenaufbruch, Bodenaushub und Baustellenabfällen besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang an die Rohstoffrückgewinnungsanlage der Fa. R+R GmbH in Mettmann.